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Geschäftsbedingungen für Empfehlungen

Aktuelle Geschäftsbedingungen für Empfehlungen

Empfehlungsbonus

Um den Empfehlungsbonus zu erhalten, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  1. Die eingeladene Person muss innerhalb von 1095 Tagen nach der Registrierung bei teilnehmenden Händlern mindestens 10 € Cashback sammeln. Ausgeschlossene Händler sind in Abschnitt 8 aufgeführt.
  2. Das empfehlende Mitglied erhält einen Empfehlungsbonus von 20 €, sobald bestätigt wurde, dass die eingeladene Person den erforderlichen Mindestbetrag erreicht hat.

Anmeldebonus

Damit die eingeladene Person den Anmeldebonus erhält, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  1. Die eingeladene Person muss sich im Zeitraum vom 01.08.2026, 00:00 Uhr bis zum 01.09.2026, 00:00 Uhr über einen gültigen Empfehlungslink als neues Mitglied bei TopCashback.de registrieren.
  2. Die eingeladene Person muss innerhalb von 1095 Tagen nach der Registrierung bei teilnehmenden Händlern mindestens 10 € Cashback sammeln. Ausgeschlossene Händler sind in Abschnitt 8 aufgeführt.
  3. Die eingeladene Person erhält einen Anmeldebonus von 10 €, sobald bestätigt wurde, dass sie den erforderlichen Mindestbetrag erreicht hat.

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Empfehlungen

Stand: 15.08.2026

  1. Allgemeines:
    1. Mitglieder können im Rahmen des Empfehlungsprogramms einen Bonus erhalten, wenn sie Familienmitglieder oder Freunde zu TopCashback.de einladen. Ergänzend zu unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten die vorliegenden Bedingungen für das Empfehlungsprogramm.
    2. Wenn Du TopCashback über einen Empfehlungslink weiterempfiehlst, solltest Du deutlich darauf hinweisen, dass Du für die Empfehlung einen Bonus erhältst.
  2. Teilnahmeberechtigung:
    1. Das Empfehlungsprogramm steht allen Mitgliedern von TopCashback.de zur Verfügung, deren Konto weder eingeschränkt noch deaktiviert ist.
    2. Das Empfehlungsprogramm ist für die private Nutzung durch Einzelpersonen vorgesehen, die TopCashback Familienmitgliedern und Freunden empfehlen. Bei einer missbräuchlichen Nutzung behalten wir uns vor, Empfehlungsboni einzuschränken oder Dein Konto zu deaktivieren.
    3. Wenn Du das Empfehlungsprogramm nutzt oder nutzen möchtest, um TopCashback einem breiteren Publikum vorzustellen, gelten zusätzlich die Bedingungen in Abschnitt 7.
  3. So funktioniert das Empfehlungsprogramm:
    1. Du erhältst einen Empfehlungsbonus, wenn:
      • die von Dir eingeladene Person auf Deinen persönlichen Empfehlungslink klickt und sich direkt über diesen bei TopCashback.de registriert,
      • die von Dir eingeladene Person ihr TopCashback-Konto bestätigt und
      • die von Dir eingeladene Person den in den Aktuellen Geschäftsbedingungen für Empfehlungen festgelegten Mindestbetrag für gesammeltes Cashback oder getätigte Einkäufe erreicht („Mindestbetrag“).
    2. Die Höhe des Empfehlungsbonus und der Zeitraum, innerhalb dessen die Voraussetzungen erfüllt werden müssen, können sich ändern. Du erhältst den Bonusbetrag, der zum Zeitpunkt der Registrierung der eingeladenen Person über Deinen Empfehlungslink auf der Website angegeben war. Dieser kann von dem Betrag abweichen, der angeboten wurde, als Du den Link geteilt hast oder als der Bonus Deinem Konto gutgeschrieben wurde.
    3. Die Höhe Deines Empfehlungsbonus und den Zeitraum, innerhalb dessen die eingeladene Person den erforderlichen Mindestbetrag erreichen muss, kannst Du unter Teilen & Bonus erhalten > Alle Empfehlungen anzeigen einsehen.
    4. Du erhältst den Empfehlungsbonus, sobald das Cashback der eingeladenen Person zahlbar ist.
  4. Ausschlüsse und Einschränkungen:
    1. Empfehlungsboni werden nur für tatsächliche Neuanmeldungen gewährt. Für Empfehlungen, bei denen das neue Konto geschlossen wurde, wird kein Bonus ausgezahlt. Werden mehrere Konten zur Nutzung durch dieselbe Person erstellt oder erfolgen betrügerische Registrierungen, können Dein Konto sowie alle Konten, die wir als damit verbunden einstufen, geschlossen werden.
    2. Der Empfehlungslink sollte nicht zusammen mit anderen Anmeldeboni für neue Mitglieder beworben werden, es sei denn, dies ist in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Empfehlungen ausdrücklich erlaubt. Für Empfehlungen, bei denen für dieselbe Anmeldung mehr als eine Werbeaktion in Anspruch genommen wurde, besteht die Gefahr, dass ein Bonus oder eine Prämie gestrichen wird.
    3. Empfehlungsboni können nur per Banküberweisung oder PayPal ausgezahlt werden, es sei denn, für eine andere Aktion ist ausdrücklich eine abweichende Auszahlungsart vorgesehen.
    4. Cashback, das aus Kulanz, im Rahmen von Bonusaktionen oder durch Gewinnspiele gutgeschrieben wird, zählt weder für den Anmeldebonus noch für den Empfehlungsbonus zum Erreichen des erforderlichen Mindestbetrags.
    5. Die folgenden Gutschriften werden nicht auf den Mindestbetrag der eingeladenen Person angerechnet:
      • zusätzliche Anmeldeboni,
      • Boni aus Aktionen,
      • Angebote für neue Mitglieder sowie
      • Cashback von Händlern, die zum Zeitpunkt der Registrierung der eingeladenen Person in der Ausschlussliste in Abschnitt 8 aufgeführt waren.
  5. Erklärungen:
    1. Mit Deiner Teilnahme am Empfehlungsprogramm erklärst Du uns gegenüber, dass:
      • Du bei der Kontaktaufnahme per Direktnachricht oder E-Mail, soweit dies unter den jeweiligen Umständen möglich ist, die Einwilligung der eingeladenen Person zum Erhalt dieser Art von werblicher Nachricht eingeholt hast.
  6. Unzulässige Aktivitäten:
    1. Die folgenden Aktivitäten sind nicht gestattet:
      • sich als TopCashback oder als Vertreter von TopCashback auszugeben und falsche Angaben zu möglichen Vorteilen zu machen, die sich aus einer Registrierung auf der Website ergeben können,
      • sich selbst zu empfehlen,
      • den eigenen Empfehlungslink ohne vorherige Zustimmung von TopCashback in gesponserten Suchmaschinenanzeigen, beispielsweise Google Ads, oder in anderer bezahlter Werbung zu verwenden,
      • iframes zur Generierung von Empfehlungen zu verwenden, sofern dies nicht ausdrücklich von TopCashback gestattet wurde,
      • im Zusammenhang mit dem Empfehlungsprogramm irreführende Angaben zu machen oder dies zu versuchen.
  7. Öffentliche Bewerbung, einschließlich durch Influencer:
    1. Content Creator und Influencer, die an einer Zusammenarbeit mit TopCashback interessiert sind, können sich über join.partnerize.com/topcashback bewerben.
    2. Die folgenden zusätzlichen Bedingungen gelten, wenn Du TopCashback über das Empfehlungsprogramm einem größeren Personenkreis empfiehlst oder dies beabsichtigst, beispielsweise in Foren, Online-Communitys, Blogs oder sozialen Medien.
    3. Wenn Du TopCashback im Rahmen einer gewerblichen Tätigkeit bewirbst, musst Du sicherstellen, dass Du die erforderlichen Werbekennzeichnungen deutlich sichtbar angibst, beispielsweise „#Werbung“.
    4. Ohne vorherige Zustimmung von TopCashback solltest Du Cashback für Finanzprodukte, einschließlich Versicherungen, Kreditkarten, Darlehen und Hypotheken, nicht bewerben. Empfehlungen an Familienmitglieder und Freunde, die Du persönlich kennst, sind davon nicht betroffen.
    5. Wenn Du TopCashback auf Deiner eigenen Website bewirbst, gilt Folgendes:
      • Du musst eine Möglichkeit zur Einwilligung in die Verwendung von Cookies sowie eine Datenschutzerklärung bereitstellen.
      • Das Empfehlungsprogramm verwendet Cookies, damit TopCashback Empfehlungen erfassen und den Bonus korrekt zuordnen kann. Wenn Du das Empfehlungsprogramm auf Deiner Website einbindest, ermöglichst Du TopCashback damit, die Registrierung der betreffenden Person Deiner Empfehlung zuzuordnen.
      • Einladungen zum Empfehlungsprogramm dürfen nur dann elektronisch versendet werden, wenn die empfangende Person dem Erhalt zugestimmt hat.
  8. Ausgeschlossene Händler (Händler, die nicht auf den Mindestbetrag angerechnet werden)