Wenn Dein Anspruch auf fehlendes Cashback abgelehnt wurde, tut uns dies wirklich leid. Es gefällt uns natürlich nicht, wenn die Dinge nicht reibungslos verlaufen, aber Entscheidungen über Reklamationen obliegen den Händlern, mit denen wir zusammenarbeiten – es ist der Händler, der die endgültige Entscheidung darüber trifft, ob eine Reklamation gültig ist oder nicht.
Wenn Ansprüche auf fehlendes Cashback abgelehnt werden, werden wir möglicherweise nicht über die Gründe informiert. Häufig liegt es jedoch daran, dass der Händler Dein Cashback bereits als Provision an eine andere Website gezahlt hat. In diesem Fall wurde eine andere Website als solche identifiziert, die Dir zum Kauf verholfen hat – es kann sein, dass Du beispielsweise vor der Nutzung von TopCashback eine andere Website für Preisvergleiche, Gutscheine o. Ä. besucht hast, wobei auf Deinem Gerät bereits ein Cookie abgelegt wurde. Dann kann es sein, dass der Händler dieses Cookie anstelle unseres Cookies berücksichtigt hat.
Wir wissen, dass dies frustrierend sein kann. Wenn aber das Cashback bereits auf eine andere Website überwiesen wurde, besteht leider keine Möglichkeit für uns, es zurückzuerhalten und an Dich weiterzugeben.
Daraus erklärt sich unser Interesse daran, dass sich unsere Mitglieder direkt von unserer Website zu den Händlern durchklicken und ihre Transaktionen unmittelbar und vollständig online abschließen. Noch besser ist es, wenn Cookies unmittelbar vor dem Klicken auf unsere Website gelöscht werden – dies verringert die Wahrscheinlichkeit, dass Dein Einkauf mit einer anderen Website in Verbindung gebracht wird.
« TopCashback-FAQs und Hilfeübersicht